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| ::: Informationen zur Rürup Rente ::: |
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Informationen zur Rürup Rente - Rüruprente
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Ähnlich der Riester-Rente wird die angesparte Geldsumme in Form einer
lebenslangen Rente ausbezahlt ( frühestens ab dem 60. Lebensjahr ) - die
Möglichkeit einer Kapitalabfindung, also die Auszahlung des
Gesamtbetrages auf einmal gibt es nicht. Ebenso sind Ansprüche aus der
Rürup-Rente nicht vererbbar. Eine
Hinterbliebenen-Rente für Familienangehörige kann allerdings gesondert
im Vertrag vereinbart werden.
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Informationen zu Rürup Rente ( Rüruprente )
Insbesondere für Personen mit fehlender Berechtigung zur Riester-Rente
ist der Abschluss einer Rürup-Rentenversicherung interessant.
Auch sie kommen dadurch in den Genuss von Steuervorteilen während der Ansparphase.
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Altersvorsorge |
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