Welche Verträge im Rahmen des Riester-Modells förderungsfähig sind, ist
mit einem Experten abzuklären. Vor Vertragsabschluss einer privaten Rentenversicherung ist
grundsätzlich
zu prüfen, ob die Förderbedingungen der Riester-Rente erfüllt sind, um
kein bares Geld zu verschenken.
Auf Antrag des Versicherungsnehmers fließt dann die staatliche
Förderungszulage
direkt in den Sparvertrag ein; es erfolgt also keine Auszahlung an den
Versicherungsnehmer.
Bei Fälligkeit des Vertrags erhält der Versicherungsnehmer maximal
30% des angesparten Kapitals direkt und den Rest in Form einer monatlich
ausgezahlten Rente.
Ähnlich der Riester-Rente wird die angesparte Geldsumme in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt (
frühestens ab dem 60. Lebensjahr ) - die Möglichkeit einer Kapitalabfindung, also die Auszahlung des Gesamtbetrages auf einmal gibt es nicht.
Eine klassische Form der privaten Altersvorsorge ist das monatliche Ansparen eines festen Geldbetrages im Rahmen eines Banksparplans.
Dieser wird von nahezu allen Banken und Sparkassen als risikofreie sichere
Geldanlage mit durchschnittlicher Rendite angeboten.