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| ::: Die Riester Rente ::: |
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Informationen zur Riester Rente
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Namensgeber der Riester-Rente ist der ehemalige Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.
Dieser schlug in seiner Funktion als
Minister eine Altersvorsorgezulage zur Förderung einer freiwilligen
privaten Altersvorsorge vor.
Dem voran ging die gesetzliche Rentenreform 2000/2001, bei der das
Nettorentenniveau um ein paar Prozent reduziert wurde.
Die Riester-Rente wurde so zu einer umgangssprachlichen Bezeichnung für
eine privat finanzierte Rente, die vom Staat durch in seiner Höhe im
Altersvermögensgesetz geregelte Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten
gefördert wird und damit für den Anleger attraktiv ist.
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Zu den Berechtigten der Riester-Rente gehören Pflichtmitglieder in der
gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten.
Informationen zu Riester Rente ( Riesterrente )
Bei Ehepaaren erhält auch der nicht berechtigte Partner die Förderung,
wenn der andere Ehepartner zum berechtigten Personenkreis gehört.
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Weitere
Informationen zum Thema Riester Rente ( Riesterrente ) finden Sie hier...
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Informationen zu Rürup Rente ( Rüruprente )
Ähnlich der Riester-Rente wird die angesparte Geldsumme in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt (
frühestens ab dem 60. Lebensjahr ) - die Möglichkeit einer Kapitalabfindung, also die Auszahlung des Gesamtbetrages auf einmal gibt es nicht.
Informationen zum Thema
Rüruprente ( Rürup Rente ) finden Sie hier...
Informationen zur Altersvorsorge
Eine klassische Form der privaten Altersvorsorge ist das monatliche Ansparen eines festen Geldbetrages im Rahmen eines Banksparplans.
Dieser wird von nahezu allen Banken und Sparkassen als risikofreie sichere
Geldanlage mit durchschnittlicher Rendite angeboten.
Informationen zum Thema
Altersvorsorge - klassische Form - finden Sie hier...
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Altersvorsorge |
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