Betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung, Direktversicherung, steuerlicher Nachteil.

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Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung

Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung

Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer bestimmte Leistungen im Alter, bei Tod oder bei Invalidität zusichern. An Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge kommen in Deutschland nur folgende in Betracht: Direktzusage durch Bildung einer Pensionsrückstellung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung.

Finanziert wird die betriebliche Altersvorsorge entweder vom Arbeitnehmer selbst oder durch eine sogenannte Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber oder über eine Mischform von beiden.

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Die Ausfinanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge ist allerdings kein muss und insbesondere bei Direktzusage sowie Unterstützungskassen findet dies in der Praxis nicht statt. 

Bei der am häufigsten vorkommenden Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer zu Gunsten einer entsprechend vereinbarten wertgleichen Versorgungsleistung auf Gehalt. Die Höchstgrenze der möglichen umzuwandelnden Summe liegt bei 4% des Betrages der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Jene Entgeltumwandlung birgt sowohl für Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber steuerliche Vorteile und ist bei mittlerem und höherem Einkommen daher sehr beliebt.

Der Versorgungsfall tritt bei Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, bei Tod oder bei Invalidität ein. 

Scheidet der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen aus, bleibt ihm eine Anwartschaft erhalten, sofern die gesetzlich genau festgelegten Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. 

Unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung können zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frühere Unverfallbarkeitsfristen vertraglich vereinbart werden. Die Höhe der Anwartschaft wird jeweils anteilig oder aus dem bereits durch Beiträge gebildeten Vermögen festgelegt.

Steuerlicher Nachteil bei der betrieblichen Altersvorsorge. Steuerlicher Nachteil bei der betrieblichen Altersvorsorge

Gegenüber privat geförderten Altersvorsorgeverträgen bietet die betriebliche Altervorsorge einen steuerlichen Nachteil: Während die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zwar bis zu einer gewissen Höhe von einer Einkommenssteuer befreit sind, fallen dennoch Sozialversicherungsbeiträge auf die Beiträge an. Da auch die Leistungen einer Riester-Rente der Einkommenssteuer und Sozialabgabepflicht unterliegen, liegt hiermit eine Doppelbesteuerung vor. Bei Verträgen zur privaten Altersvorsorge besteht dieser steuerliche Nachteil nicht, da diese nicht der Sozialabgabepflicht unterliegen.

Schutz vor einer Insolvenz. Schutz vor einer Insolvenz

Ein Schutz bei Insolvenz bietet bei gesetzlich unverfallbarer Anwartschaft und laufenden Leistungen des Arbeitnehmers bei den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds der Pensionssicherungsverein. Hierfür gibt es festgelegte Höchstgrenzen der Insolvenzsicherung.



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