 |
| ::: Betriebliche Altersvorsorge ::: |
|
Betriebliche Altersvorsorge
|
|
Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer bestimmte Leistungen im Alter,
bei Tod oder bei Invalidität zusichern. An Durchführungswegen der
betrieblichen Altersvorsorge kommen in Deutschland nur folgende in
Betracht:
Direktzusage durch Bildung einer Pensionsrückstellung, Unterstützungskasse,
Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung.
|
|
|
|
Finanziert wird die
betriebliche Altersvorsorge entweder vom Arbeitnehmer selbst durch eine
sogenannte Entgeltumwandlung, durch den Arbeitgeber oder über eine
Mischform von beiden.
Die Ausfinanzierung einer betrieblichen
Altersvorsorge ist allerdings kein muss und insbesondere bei Direktzusage
sowie Unterstützungskassen findet dies in der Praxis nicht statt.
|
|
|
|
|
|
|
Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Bei der am häufigsten vorkommenden Entgeltumwandlung verzichtet der
Arbeitnehmer zu Gunsten einer entsprechend vereinbarten wertgleichen
Versorgungsleistung auf Gehalt. Die Höchstgrenze der möglichen
umzuwandelnden Summe liegt bei 4% des Betrages der
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Jene
Entgeltumwandlung birgt sowohl für Arbeitnehmer, als auch für den
Arbeitgeber steuerliche Vorteile und ist bei mittlerem und höherem
Einkommen daher sehr beliebt.
Weitere
Informationen zum Thema betriebliche Altersvorsorge finden Sie hier...
|
|
|
|
| Themenübersicht:
Altersvorsorge |
|
|
|
|
|  |
|