 |
| Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung |
|
Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung
Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer bestimmte Leistungen im Alter,
bei Tod oder bei Invalidität zusichern. An Durchführungswegen der
betrieblichen Altersvorsorge kommen in Deutschland nur folgende in
Betracht: Direktzusage durch Bildung einer Pensionsrückstellung, Unterstützungskasse,
Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung.
Finanziert wird die
betriebliche Altersvorsorge entweder vom Arbeitnehmer selbst oder durch eine
sogenannte Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber oder über eine
Mischform von beiden.
|
|
|
|
Die Ausfinanzierung einer betrieblichen
Altersvorsorge ist allerdings kein muss und insbesondere bei Direktzusage
sowie Unterstützungskassen findet dies in der Praxis nicht statt.
Bei der am häufigsten vorkommenden Entgeltumwandlung verzichtet der
Arbeitnehmer zu Gunsten einer entsprechend vereinbarten wertgleichen
Versorgungsleistung auf Gehalt. Die Höchstgrenze der möglichen
umzuwandelnden Summe liegt bei 4% des Betrages der
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
|
|
|
|
Jene
Entgeltumwandlung birgt sowohl für Arbeitnehmer, als auch für den
Arbeitgeber steuerliche Vorteile und ist bei mittlerem und höherem
Einkommen daher sehr beliebt.
Der Versorgungsfall tritt bei Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge
bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, bei Tod oder bei Invalidität
ein.
Scheidet der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen aus, bleibt
ihm eine Anwartschaft erhalten, sofern die gesetzlich genau festgelegten
Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind.
Unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung
können zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber frühere Unverfallbarkeitsfristen vertraglich
vereinbart werden. Die Höhe der Anwartschaft wird jeweils anteilig oder aus dem bereits durch
Beiträge gebildeten Vermögen festgelegt. |
Steuerlicher Nachteil bei der betrieblichen Altersvorsorge
Gegenüber privat geförderten Altersvorsorgeverträgen bietet die
betriebliche Altervorsorge einen steuerlichen Nachteil: Während die
Beiträge
zur betrieblichen Altersvorsorge zwar bis zu einer gewissen Höhe von
einer Einkommenssteuer befreit sind, fallen dennoch
Sozialversicherungsbeiträge auf die Beiträge an. Da auch die Leistungen einer Riester-Rente der Einkommenssteuer und
Sozialabgabepflicht unterliegen, liegt hiermit eine Doppelbesteuerung vor.
Bei Verträgen zur privaten Altersvorsorge besteht dieser steuerliche
Nachteil nicht, da diese nicht der Sozialabgabepflicht unterliegen.
Schutz vor einer Insolvenz
Ein Schutz bei Insolvenz bietet bei gesetzlich unverfallbarer Anwartschaft
und laufenden Leistungen des Arbeitnehmers bei den Durchführungswegen
Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds der
Pensionssicherungsverein. Hierfür gibt es festgelegte Höchstgrenzen der
Insolvenzsicherung.
|
|
|  |
|