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Fondsgebundene Lebensversicherung
Eine fondsgebundene Lebensversicherung setzt im Gegensatz zur klassischen
Kapital-Lebensversicherung vorwiegend auf Investmentfonds anstelle von
festverzinslichen Anlagen. Hiermit geht das Risiko der Kapitalanlage auf den Versicherungsnehmer
über.
Auch bei der Fonds-Police ist eine finanzielle Absicherung im Todesfall
gegeben, allerdings wird diese Art der Lebensversicherung vom Verbraucher
eher als steuerlich begünstigte Kapitalanlage genutzt.
Zur steuerlichen Anerkennung muss folgende Bedingung erfüllt sein: die
ausgezahlte Summe im Todesfall muss 60 Prozent der über die
Versicherungslaufzeit eingezahlte Summe an Beiträgen ausmachen.
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Fondsgebundene Lebensversicherungen werden in der Regel über einen
sehr langen Anlagezeitraum von mindestens 12 Jahren abgeschlossen Aufgrund
der langen Laufzeit kann somit trotz Kursschwankungen eine höhere Rendite
gegenüber der klassischen Kapital-Lebensversicherung erreicht werden. Allerdings
ist der Versicherungsnehmer nicht vor erheblichen Verlusten durch einen Börsencrash
gegen Ende der Vertragslaufzeit gefeit. Nach Ablauf der Versicherung
werden lediglich die Tageskurse der Fondsanteile ermittelt und diese Gewinnsumme an den
Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Kapitalverfügung fondsgebundener Lebensversicherung
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Eine vorzeitige Verfügung über das Kapital ist bei einer
fondsgebundenen Lebensversicherung möglich. Hierzu wird der aktuelle
Tageswert der Fondanteile ermittelt und an den Versicherungsnehmer
ausgezahlt.
Alternativ kann der Versicherte sich die Fondsanteile in ein
Depot stellen lassen und vor Verkauf der Anteile weitere Kurserhöhungen
abwarten. Der Auszahlungsbetrag im Todesfall kann bei der fondsgebundenen
Lebensversicherung höher als die im Vertrag festgehaltene
Versicherungssumme ausfallen, nämlich dann, wenn das Fondsguthaben den
vereinbarten Versicherungsbetrag übersteigt. In diesem Fall kommt es
stattdessen zur Auszahlung des höheren Fondsbetrages. |
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