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| ::: Lebensversicherung abtreten - Abtretung der Lebensversicherung ::: |
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Abtretung der Lebensversicherung
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Eine besondere Form zur Absicherung eines Kredits z.B. gegenüber einer Bank stellt die
Möglichkeit der Abtretung seiner Lebensversicherung an eine dritte Person bzw. an die Bank dar. Dabei
überträgt der Versicherungsnehmer sämtliche oder nur einen Teil der Rechte ( z.B. Ausschluss der
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Überschussbeteiligung ) bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Weiterzahlung der
Beiträge. Der Dritte erhält hierbei das Recht auf Kündigung des Versicherungsvertrages und auf Auszahlung der Versicherungsleistung.
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| Übersicht zu Lebensversicherungen: |
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