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| Lebensversicherung abtreten - Abtretung der Lebensversicherung |
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Lebensversicherung abtreten
Eine besondere Form zur Absicherung eines Kredits z.B. gegenüber einer Bank stellt die
Möglichkeit der Abtretung seiner Lebensversicherung an eine dritte Person bzw. an die Bank dar.
Dabei
überträgt der Versicherungsnehmer sämtliche oder nur einen Teil der Rechte
zum Beispiel Ausschluss der Überschussbeteiligung bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Weiterzahlung der
Beiträge. Der Dritte erhält hierbei das Recht auf Kündigung des Versicherungsvertrages und auf Auszahlung der Versicherungsleistung.
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Beleihung einer Lebensversicherung
Wesentlich vorteilhafter als eine Kündigung der Lebensversicherung bei finanziellen
Engpässen ist die Beleihung der Versicherungs-Police bis zur Höhe des aktuellen
Rückkaufswertes.
Hierbei erhält der Versicherungsnehmer einen Kredit.
Kündigung einer Lebensversicherung
Nahezu jede zweite Kapitallebensversicherung wird daher noch vor deren Ablauf
gekündigt.
Bei Kündigung der Lebensversicherung bekommt der Versicherte jedoch nur den
Rückkaufswert erstattet und der ist in den ersten Jahren vergleichsweise gering bzw. kann sogar gegen Null gehen.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Eine vorzeitige Verfügung über das Kapital ist bei einer
fondsgebundenen Lebensversicherung
möglich.
Hierzu wird der aktuelle Tageswert der Fondsanteile ermittelt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
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