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Versicherungen
Es gibt wohl kaum einen Bereich im täglichen Leben der Menschen, welcher
auf den ersten Blick undurchsichtiger ist, als den der Versicherungen. Hier
gibt es Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Krankenversicherungen,
die Hausratversicherung oder Autoversicherung.
Bei manchen unterscheidet
man zwischen gesetzlich und privat, und eine Unzahl von Anbietern stellen
ihre jeweiligen Leistungen vor. Es lohnt sich unbedingt der Vergleich vor
dem Abschluss einer Versicherung, denn so lässt sich Geld sparen.
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Versicherungsvergleich private Krankenversicherungen
Viele Dienstanbieter bieten über das Internet einen kostenlosen
Onlinevergleich an, durch den sich Interessierte ihren individuellen Tarif
für einen optimalen Versicherungsschutz von unabhängigen Experten berechnen lassen
können. Über einen Online-Rechner kann man sich vorab umgehend einen einfachen Erstvergleich zwischen einzelnen Privaten Krankenversicherungen
einholen.
Private Krankenversicherung Beitrag
Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) berechnen sich nach dem
Äquivalenzprinzip, nach dem eine bestimmte Beitragshöhe für einen entsprechenden Umfang des Verscherungsschutzes steht. Ein umfassender Versicherungsschutz bedeutet dementsprechend einen
höheren Beitrag und die Wahrnehmung von weniger umfangreichen Versicherungsleistungen einen entsprechend geringeren Beitragssatz.
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Die
Beitragshöhe richtet sich zusätzlich nach Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person. Bestimmte Erkrankungen zu Beginn der Versicherung bedeuten
zusätzliche Gesundheitsrisiken, die den Beitrag um einen bestimmten Risikozuschlag nach oben treiben.
Spätere Erkrankungen nach Versicherungsbeginn haben hierbei keinerlei Auswirkungen auf die
Beitragshöhe. Relevant ist lediglich der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
Nachträgliche Risikozuschläge gibt es nicht. Das Einkommen spielt bei der Beitragsbemessung keine Rolle. Der Arbeitgeber trägt jeweils die Hälfte des Arbeitnehmerbeitrages, allerdings nur bis zu der maximal
möglichen Höhe, wie sie bei Versicherung bei einer Gesetzlichen Krankenkasse vorgegeben ist.
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Je nach Tarif und Versicherung können vom Versicherten bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen bis zu 6
Monatsbeiträge pro Jahr von der PKV zurückerstattet werden. Dadurch, dass die PKV Rückstellungen für das Alter bildet, sind zwar keine
Kürzungen der Leistung zu befürchten, Beitragserhöhungen aber möglich.
Ab Juli 2007 wird es bei den Privaten Krankenkassen einen Standardtarif zur Sicherung der Versorgung, ganz ohne
Risikozuschläge geben. Auch der ab Januar 2009 vorgesehene Basistarif ist
unabhängig von individuellen Risikofaktoren und sein Beitrag wird
ausschließlich durch Alter und Geschlecht bestimmt. |
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