Günstige private Krankenversicherungen
Private Krankenkassen werben mit vergleichsweise günstigen Beiträgen
für deutlich bessere Leistungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen.
Für Ledige mit hohem Nettoeinkommen und geringem Eintrittsalter kann sich ein Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung lohnen, da sie
gegenüber einer Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse eine ganze Menge sparen
können.
Die Auswahl der richtigen Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben. Doch es
fällt nicht leicht, bei der vielseitigen Auswahl an Tarifen und unterschiedlichen Leistungen noch durchzublicken und eine den eigenen
Bedürfnissen entsprechende günstige private Krankenversicherung unter den zahlreichen Versicherungsanbietern zu finden.
Versicherungsvergleich privater Krankenversicherungen
Viele Dienstanbieter bieten über das Internet einen kostenlosen Online-Service an, durch den sich Interessierte ihren individuellen Tarif
für einen optimalen Versicherungsschutz von unabhängigen Experten berechnen lassen
können.
Private Krankenversicherung - Versicherungsvergleich und Beitragsvergleich
Über einen Online-Rechner kann man sich vorab umgehend einen einfachen Erstvergleich zwischen einzelnen Privaten Krankenversicherungen
einholen.
Preisvergleich - Tarifvergleich - Vergleich
Der Vergleich gewährt einen Überblick über die unterschiedlichen Tarife und Versicherungsanbieter im direkten Vergleich.
Wünscht man eine nähere, persönliche und umfassende Beratung, so kann zum Dienstanbieter online Kontakt aufgenommen werden. Die jeweiligen Informationen inklusive Versicherungsangebot mit bestem
Preis-Leistungsverhältnis werden schließlich per e-mail oder auf dem Postwege zugesandt.
Private Krankenversicherung für das Kind
Eine beitragsfreie Mitverssicherung von Familienangehörigen, wie sie bei Gesetzlichen Krankenkassen
möglich ist, ist bei Privaten Krankenkassen ausgeschlossen. Der Ehepartner ist beispielsweise bei Abschluss einer Privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert, sondern vielmehr zahlen Privat versicherte Ehepaare jeweils den Beitrag ihres Tarifes pro Person. Ist der besser verdienende Elternteil in der Privaten Krankenkasse und
übersteigt sein monatlicher Verdienst die Versicherungspflichtgrenze (momentan 3.975 EUR pro Monat), so sind die Kinder gegen einen eigenen Beitrag in der Privaten Krankenversicherung zu versichern.
Private Krankenversicherung für den Studenten
Dabei sind die zusätzlichen Kosten pro Kind bei etwa 80 bis 100 EUR anzusetzen. Liegt der Verdienst des besser verdienenden privat versicherten Elternteils unterhalb der Versicherungspflichtgrenze und ist der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert, so
können die Kinder in der Gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden. Neu ist hierbei allerdings die Regel, dass sobald ein Elternteil Mitglied in einer Privaten Krankenkasse ist,
für die in der gesetzlichen Krankenkasse mitversicherten Kinder ein eigener Beitrag zu leisten ist. In diesem Fall kann eine Versicherung der Kinder in einer Privaten Versicherung eventuell
günstiger und ratsamer sein.
Beitragsbemessungsgrenze bei der privaten Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze wird häufig fälschlicherweise in Verbindung mit der Privaten Krankenversicherung gebraucht, obwohl dieser Begriff nur in Verbindung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung zu verwenden ist. Jener Wert legt fest, bis zu welcher maximalen
Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Derzeit liegt dieser Wert bei 3.562,50 EUR pro Monat bzw. 42.750 EUR pro Jahr. Bis vor einigen Jahren entsprach dieser Wert der Versicherungspflichtgrenze
für Privat Versicherte, also der Höhe des erforderlichen Mindesteinkommens
für Arbeitnehmer, um einer Privaten Krankenkasse beitreten zu können. Seit der Gesundheitsreform 2003 sind die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze jedoch nicht mehr identisch ( derzeit liegt die Versicherungspflichtgrenze
für Privat Versicherte bei 3.975 EUR pro Monat ) und die Begriffe voneinander
losgelöst zu betrachten. Dennoch werden die beiden Werte häufig noch miteinander verwechselt.
Private Krankenversicherung Beitrag
Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung ( PKV ) berechnen sich nach dem
Äquivalenzprinzip, nach dem eine bestimmte Beitragshöhe für einen entsprechenden Umfang des Verscherungsschutzes steht. Ein umfassender Versicherungsschutz bedeutet dementsprechend einen
höheren Beitrag und die Wahrnehmung von weniger umfangreichen Versicherungsleistungen einen entsprechend geringeren Beitragssatz. Die
Beitragshöhe richtet sich zusätzlich nach Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person. Bestimmte Erkrankungen zu Beginn der Versicherung bedeuten
zusätzliche Gesundheitsrisiken, die den Beitrag um einen bestimmten Risikozuschlag nach oben treiben.
Spätere Erkrankungen nach Versicherungsbeginn haben hierbei keinerlei Auswirkungen auf die
Beitragshöhe. Relevant ist lediglich der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
Nachträgliche Risikozuschläge gibt es nicht. Das Einkommen spielt bei der Beitragsbemessung keine Rolle.
Der Arbeitgeber trägt jeweils die Hälfte des Arbeitnehmerbeitrages, allerdings nur bis zu der maximal
möglichen Höhe, wie sie bei Versicherung bei einer Gesetzlichen Krankenkasse vorgegeben ist.
Je nach Tarif und Versicherung können vom Versicherten bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen bis zu 6
Monatsbeiträge pro Jahr von der PKV zurückerstattet werden.
Dadurch, dass die PKV Rückstellungen für das Alter bildet, sind zwar keine
Kürzungen der Leistung zu befürchten, Beitragserhöhungen aber möglich.
Ab Juli 2007 wird es bei den Privaten Krankenkassen einen Standardtarif zur Sicherung der Versorgung, ganz ohne
Risikozuschläge geben. Auch der ab Januar 2009 vorgesehene Basistarif ist
unabhängig von individuellen Risikofaktoren und sein Beitrag wird
ausschließlich durch Alter und Geschlecht bestimmt.
Arbeitgeberzuschuß - private Krankenversicherung
Der Arbeitgeber zahlt bis zu einer festgelegten Höchstgrenze die Hälfte des Krankenkassenbeitrages. Mit
Einführung des erweiterten Krankenkassenwahlrechts zum 01.01.1996 wird die
Höchstgrenze für den Arbeitgeberzuschuss durch einen Durchschnittswert bestimmt, der jeweils zum 1.1. eines Jahres vom Bundesministerium
für Gesundheit ermittelt und für ein Jahr festgelegt wird.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Die Leistungen einer Privaten Krankenversicherung sind gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung teilweise deutlich umfangreicher. Je nach gezahltem Tarif ist vom einfachen Basisschutz, der das Niveau der Gesetzlichen Krankenkassen kaum
übersteigt, bis hin zum luxuriösen Topschutz alles möglich. Manche Anbieter bieten
günstige Einsteigertarife an, mit der Option, später ohne erneute
Gesundheitsprüfung in einen besseren Tarif aufsteigen zu können.
Neben einer freien Arzt- und Klinikwahl, besteht für Privatpatienten die
Möglichkeit einer Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern sowie einer Behandlung durch den Chefarzt bei
stationärer Behandlung. Im Leistungskatalog der Privaten Krankenkassen sind
außerdem je nach Tarif kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz wie hochwertige Kronen,
Füllungen und Prothesen, Brillen und Kontaktlinsen, alternative Behandlungsmethoden und Medikamente, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie enthalten. Einige Anbieter bieten entsprechende Kompakttarife an.
Private Krankenversicherung für Beamte
In jedem Fall können sich privat versicherte Patienten einer erhöhten Aufmerksamkeit durch den Arzt sicher sein, denn die Privaten Versicherungen
vergüten den behandelnden Arzt deutlich besser als die gesetzlichen Krankenkassen. Deutlich
kürzere Wartezeiten und sofortige Terminvergaben sind daher für Privatpatienten eine nicht seltene angenehme Begleiterscheinung.
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